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#HOT-TOPICS
Hot Legal Topics
Gesetze, BGH-Urteile und Trends in Litigation Funding & Legal-Tech.
Hot Legal Topics — Freitag
Zeitraum: letzte 3 Tage (Di-Do)
Neue Gesetze / EU-Direktiven
- Reform des britischen Sammelklagensystems (Opt-out collective actions): Im Rahmen einer geplanten Überarbeitung des kollektiven Klagesystems berät die britische Regierung über eine grundlegende Änderung für Prozessfinanzierer [1]. Künftig soll es Finanzierern ermöglicht werden, direkt bei Urteilsverkündung bezahlt zu werden, anstatt auf die tatsächliche Verteilung der Entschädigungssummen an die Kläger warten zu müssen [1]. Dies könnte die Finanzierung von Sammelklagen in Großbritannien erheblich attraktiver machen und beschleunigen [1].
- Einschränkung des EU Digital Markets Act (DMA): Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Microsofts Edge-Browser nicht als marktbeherrschendes „Zugangstor“ (Gatekeeper) im Sinne des DMA eingestuft wird, da ihn zu wenige Menschen nutzen [2, 3]. Damit greifen die strengen regulatorischen Sonderauflagen der EU-Kommission für dieses Produkt nicht, was einen wichtigen Präzedenzfall für die Eingrenzung von Plattformregulierungen darstellt [2, 3].
- Einkommensteuerreform in Deutschland: Die Bundesregierung hat ein Gesetzesvorhaben beschlossen, das kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten soll, womit der formelle Gesetzgebungsprozess gestartet wurde [2].
BGH / Grundsatz-Urteile
- BGH: Keine Lizenzgebühren für TV-Signal-Weiterleitung in Seniorenheimen: Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. September 2026 entschieden (Az. I. ZR 34/23 und I. ZR 35/23), dass Betreiber von Seniorenwohnheimen keine Vergütung an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA zahlen müssen, wenn sie empfangene Rundfunksignale über ein internes Kabelnetz in die Zimmer der Bewohner weiterleiten [4-6]. Dies stellt laut BGH keine urheberrechtlich relevante „öffentliche Wiedergabe“ dar und schafft somit eine erhebliche finanzielle Entlastung für Pflegeeinrichtungen [4, 6].
- BGH: Tonträger-Sampling als „Pastiche“ urheberrechtlich zulässig: Im jahrzehntelangen Rechtsstreit um das Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“ entschied der BGH (Az. I. ZR 74/22), unter welchen Bedingungen das Kopieren und Nutzen von kurzen Tonsequenzen (Sampling) als zulässiger „Pastiche“ gewertet werden kann [7-9]. Er bestätigte das Urteil der Vorinstanz, das die Zulässigkeit im konkreten Fall bejaht hatte, was weitreichende Rechtssicherheit für die Musik- und Kreativbranche bedeutet [7-9].
- Haftungsausschluss bei Leasingübernahme unwirksam: Das OLG Frankfurt entschied in einem Fall zur Leasingübernahme, dass vertragliche Klauseln, nach denen ein Alt-Leasingnehmer trotz vollständiger Vertragsübertragung an einen Dritten weiterhin für rückständige Raten haftet, unwirksam sind [10]. Wer wirksam aus dem Leasingvertrag ausscheidet, ist im Regelfall auch von der Haftung befreit [10].
Trends in Litigation Funding & Legal-Tech
- KI-gestützte Beteiligungsmodelle für Kanzleien: Die Gründer der namhaften US-Massenklagekanzlei Keller Postman und des Prozessfinanzierers Gerchen Capital Partners haben die „Atticor Group“ ins Leben gerufen [11]. Diese Management-Services-Organisation (MSO) nutzt KI-Technologien, um gezielt in Kanzleien zu investieren, die auf Personenschäden (Personal Injury) spezialisiert sind, und sichert sich damit wirtschaftliche Anteile an deren Verfahren [11].
- Krise bei internationaler Groß-Sammelklage (Mariana-Dam-Verfahren): Bei der milliardenschweren Gruppenklage in Großbritannien gegen den Rohstoffkonzern BHP wegen des Dammbruchs in Brasilien ist ein heftiger Streit entbrannt [12, 13]. Die Kanzlei Bailey Glasser International hat die bisherige Vertretung Pogust Goodhead abgelöst [13, 14]. Pogust Goodhead bestreitet jedoch öffentlich die Legitimität des Mandanten-Komitees, das diese Entscheidung getroffen hat, und wehrt sich gegen den Ausschluss [12].
- Wachsende Skepsis und Transparenzregeln bei Prozessfinanzierung:
- Wählerskepsis in New York: Eine aktuelle Umfrage in New York ergab, dass fast 80 % der befragten Wähler eine Abschaffung der Drittpartei-Prozessfinanzierung (Third-Party Litigation Funding) befürworten [14, 15].
- Offenlegungspflicht vor Gericht: Gerichte fordern zunehmend Transparenz über die Hintermänner. Ein DIFC-Gericht verpflichtete einen Beklagten im 456-Millionen-Dollar-TrueUSD-Verfahren dazu, offenzulegen, wer sein Anwaltsteam im Hintergrund finanziert [14, 16].
- Abweisung von Kostenerstattungen: Der Singapore International Commercial Court (SICC) wies eine Klage ab, die die Verweigerung von Prozessfinanzierungskosten durch ein Schiedsgericht als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung rügen wollte [11, 12].
💡 Nächster Schritt: Möchtest du, dass ich eine vergleichende Analyse erstelle, wie die neuen BGH-Entscheidungen im Urheberrecht die Risikobewertung für künftige Massenverfahren in Deutschland verändern könnten?