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#HOT-TOPICS
Hot Legal Topics
Gesetze, BGH-Urteile und Trends in Litigation Funding & Legal-Tech.
Hier ist der Bericht basierend auf den „Hot Legal Topics“ der letzten drei Tage (Dienstag, 02.06. bis Donnerstag, 04.06.2026):
Hot Legal Topics — Freitag
Zeitraum: letzte 3 Tage (Di-Do)
Neue Gesetze / EU-Direktiven
Was wurde verabschiedet/diskutiert, das Klagewellen ermöglichen kann?
- Regulierungen der Prozessfinanzierung in den USA: Mehrere US-Bundesstaaten ziehen die Zügel bei externen Streitfinanzierern (Third-Party Litigation Funding) und Kanzleibeteiligungen an, was direkte Auswirkungen auf die Landschaft für Sammelklagen haben wird:
- Kansas hat den Transparency in Consumer Legal Funding Act in Kraft gesetzt, der nun als parteiübergreifende Blaupause für die Regulierung der Prozessfinanzierung bei Verbraucherklagen gilt [1].
- In Illinois kommt ein Gesetz voran, das die Eigentümerschaft und Kontrolle von Anwaltskanzleien durch "Nicht-Juristen" (wie Private-Equity- und Hedgefonds) stark einschränken soll [2].
- In New York wächst der politische Druck durch Forderungen, ein juristisches Schlupfloch zu schließen, durch das Hedgefonds als Prozessfinanzierer das jahrhundertealte Verbot der Streitfinanzierung und des Aufkaufs von Klagen (Champerty) bislang umgehen [2, 3].
BGH / Grundsatz-Urteile
Urteile mit Massen-Wirkung.
- BGH: Rückkehrpflicht für Uber-Fahrer bestätigt: Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 123/25) hat entschieden, dass über die App Uber X vermittelte Mietwagen nach jeder Fahrt zwingend an den Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern sie keinen direkten Folgeauftrag haben. Der BGH stellte klar, dass bei diesem rein nationalen Sachverhalt europarechtliche Vorgaben keine Rolle spielen. Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Plattform-Ökonomie und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Beförderungspraxis und entsprechende Folgeklagen haben [4-7].
- Grundsatzentscheidung für Datenschutz-Sammelklagen: In Australien darf die Sammelklage gegen den Telekommunikationsanbieter Optus wegen eines massiven Datenlecks (10 Millionen betroffene Nutzer) nun in parallel laufende Verfahren der nationalen Medien- und Datenschutzbehörden (ACMA, OAIC) eingreifen [8]. Das Stärken der Kläger-Befugnisse in Verfahren zwischen Behörden und Unternehmen setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die Rolle von Sammelklägern in Tech- und Privacy-Streitigkeiten.
Trends in Litigation Funding & Legal-Tech
Was bewegt sich?
- Milliardenschwere Marktkonsolidierung: Der Prozessfinanzierer Rocade Capital übernimmt die Law Finance Group. Durch den Zusammenschluss entsteht eine der größten Plattformen im Funding-Markt mit über 2,3 Milliarden US-Dollar an bereitgestelltem Kapital für Gerichtsverfahren [3, 9].
- Zunehmender Streit um Offenlegungspflichten: Die Frage, ob und wann Vereinbarungen über eine Prozessfinanzierung (Third-Party Litigation Funding Agreements) in komplexen Gerichtsverfahren offengelegt werden müssen, entwickelt sich zu einem der umstrittensten Themenbereiche. Gerichte und Prozessparteien ringen verstärkt mit dieser Thematik der "Discoverability", während klare formelle Regeln vielerorts noch fehlen [10, 11].
- Kostenerstattung verwehrt: In einem wichtigen Urteil hat ein Gericht in Singapur klargestellt, dass eine erfolgreiche Prozesspartei die Kosten für ihren Streitfinanzierer (in diesem Fall mehr als 14 Millionen US-Dollar) nicht von der Gegenseite zurückfordern kann. Dies manifestiert das Prinzip, dass Finanzierungskosten in aller Regel nicht erstattungsfähig sind [2, 12].
- Ermittlungen nach Fenchurch-Pleite: Nach dem Zusammenbruch des britischen Prozessfinanzierers Fenchurch Legal untersucht der Insolvenzverwalter nun Vermögenstransfers aus dem Kreditbuch des Unternehmens, die in den Tagen unmittelbar vor der Pleite getätigt wurden [1, 10].
- Rückschlag für Burford Capital im YPF-Enteignungsfall: Das zuständige US-Berufungsgericht (Second Circuit) hat den Antrag des Prozessfinanzierers Burford Capital auf erneute Anhörung im milliardenschweren Verfahren gegen Argentinien abgelehnt. Dem Finanzierer bleibt nun nur noch der Gang vor den Supreme Court [9].
- Strenge Anforderungen an KI-Tools vor Gericht: Australische Gerichte (Federal Circuit and Family Court) haben neue Praxisrichtlinien zur Nutzung von Legal-Tech und generativer Künstlicher Intelligenz erlassen. Anwälte dürfen KI zwar für gerichtliche Schriftsätze nutzen, tragen jedoch die volle persönliche Verantwortung für die Richtigkeit der ausgegebenen Fakten. Experten betonen zudem, dass KI am Arbeitsplatz schon heute strikt unter geltendem Recht betrachtet werden muss und Kanzleien nicht erst auf neue Gesetze warten dürfen [13, 14].