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Nachweispflicht für Nachhaltigkeitswerbung: Die ECGT-Directive revolutioniert Green Claims ab September 2026

Die EU verschärft den Kampf gegen Greenwashing: Ab 27. September 2026 gelten strenge Nachweispflichten für Umweltaussagen. Was dies für Unternehmen und Kanzleien bedeutet, zeigen aktuelle Studien und Gerichtsurteile.

Marc Ellerbrock·

Die rechtliche Revolution: Von der Green Claims Directive zur ECGT

Die europäische Rechtslandschaft für Nachhaltigkeitswerbung steht vor einem Wendepunkt. Was ursprünglich als umfassende Green Claims Directive geplant war, wurde im Juni 2025 von der Europäischen Kommission zurückgezogen. Doch Entwarnung gibt es nicht: Die bereits verabschiedete Empowering Consumers for the Green Transition Directive (ECGT) tritt am 27. September 2026 in Kraft und bringt dennoch drastische Änderungen mit sich.

Diese Entwicklung zeigt ein grundsätzliches Dilemma: Über die Hälfte der Umweltaussagen sind laut EU-Studien vage, irreführend oder unverifiziert. Das Problem wird durch aktuelle Zahlen untermauert: 53,3 Prozent der untersuchten umweltbezogenen Produktangaben aus 15 EU-Ländern wurden als irreführend eingestuft. Gleichzeitig sind für über 70 Prozent der deutschen Verbraucher Umweltkriterien kaufentscheidend.

Was passiert nach der Rücknahme der Green Claims Directive?

Die Rücknahme erfolgte nach Kritik der Europäischen Volkspartei (EPP), die die Verfahren als "übermäßig komplex" bezeichnete. Besonders problematisch war die geplante Einbeziehung von Kleinunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter oder unter 2 Millionen Euro Umsatz) und die befürchteten hohen bürokratischen Kosten.

Dennoch bleibt die rechtliche Verschärfung bestehen: Strenge Anti-Greenwashing-Regeln gelten ab 27. September 2026 durch die ECGT-Richtlinie, die bereits im März 2024 verabschiedet wurde.

Die ECGT-Richtlinie: Konkrete Verbote und Anforderungen

Die ECGT-Richtlinie führt spezifische Verbote ein, die weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis haben werden.

Verbotene Praktiken ab September 2026

Verbot

Beschreibung

Beispiele

Generische Umweltaussagen

Begriffe wie "umweltfreundlich" oder "grün" ohne anerkannte Zertifizierungssysteme

"Eco-friendly", "klimafreundlich", "natürlich"

Offset-basierte Klimaneutralität

Behauptungen der "Klimaneutralität" basierend auf Kompensation statt tatsächlicher Emissionsreduzierung

"CO2-neutrales Produkt" durch Offsetting

Selbstzertifizierte Labels

Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Zertifizierung

Eigenentwickelte "Green"-Siegel

Zukunftsbezogene Aussagen ohne Plan

Behauptungen über zukünftige Umweltleistung ohne detaillierten, öffentlich verfügbaren Umsetzungsplan

"Bis 2030 klimaneutral" ohne Roadmap

Quelle: Arbor.eco ECGT-Analyse; Bird & Bird ECGT-Bericht

Neue Anforderungen an Nachhaltigkeitslabels

Ab 27. September 2026 müssen alle Nachhaltigkeitslabels in der EU entweder von einer öffentlichen Behörde stammen oder auf einem Zertifizierungssystem basieren, das den ECGT-Anforderungen entspricht, mit unabhängiger Drittpartei-Verifizierung.

BGH-Urteil zu "klimaneutral": Der deutsche Vorläufer

Das deutsche Recht ist bereits vorangegangen. Der BGH entschied am 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23), dass die Bewerbung mit "klimaneutral" irreführend sein kann. Das Urteil betraf den Süßwarenhersteller Katjes, der mit "klimaneutral" warb, obwohl die Neutralität nur durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wurde.

Die Kernaussagen des BGH-Urteils

Die Werbung mit mehrdeutigen umweltbezogenen Begriffen wie "klimaneutral" ist nur zulässig, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung dem Begriff zukommt. Der BGH fordert eine differenzierte, transparente Kommunikation von Nachhaltigkeitsaussagen – wer mit "Klimaneutralität" wirbt, muss deutlich machen, ob diese durch Vermeidung oder Kompensation erreicht wurde, und zwar in der Anzeige selbst.

Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich: Mit diesem Urteil dürfte es für viele Unternehmen künftig nahezu unmöglich werden, mit dem Begriff "klimaneutral" zu werben, ohne dabei eine irreführende Handlung zu begehen.

Greenwashing-Statistiken: Das Ausmaß des Problems

Aktuelle Studien verdeutlichen die Dimension des Greenwashing-Problems in Deutschland und Europa:

Kennzahl

Wert

Quelle/Jahr

Bekanntheit "Greenwashing"

56%

Deutschland 2023

Irreführende Umweltaussagen (EU)

53,3%

EU-Kommissionsstudie 2020

Kaufrelevanz Umweltkriterien

über 70%

Deutschland

Green Hushing in Europa

25%

Weinreb Group 2025

DACH Green Hushing

23%

South Pole Report 2022

Quellen: Statista Greenwashing-Studie; Initiative Frosch EU-Analyse; DFGE Green Hushing Report

Der wirtschaftliche Impact von Greenwashing

Wenn Unternehmen weniger fürs Klima tun als angekündigt, nehmen Kunden das als Heuchelei wahr – bei Firmen unter Greenwashing-Verdacht sank die Kundenzufriedenheit im Schnitt um 1,34 Prozent. Das mag wenig klingen, kann sich aber verheerend auf Aktienwert und Umsatz auswirken.

Sanktionen und Durchsetzung: Was Unternehmen erwartet

Die ECGT-Richtlinie kommt mit erheblichen Sanktionsmöglichkeiten. Bußgelder können bis zu 4% des Jahresumsatzes im jeweiligen EU-Mitgliedstaat betragen (oder mehr, wenn der Mitgliedstaat höhere Maximalstrafen festlegt).

Enforcement-Mechanismen

Sanktionsart

Höhe/Umfang

Zuständigkeit

Bußgelder

Bis zu 4% des Jahresumsatzes

Nationale Behörden

Sammelklagen

EU Representative Actions Directive

Verbraucherorganisationen

Abmahnungen

Nach nationalem Recht

Wettbewerbsverbände

Reputationsschäden

Negative Presse unter "Greenwashing"

Medien/NGOs

Quelle: Cooley LLP ECGT-Analyse

Praktische Durchsetzung

Die Durchsetzung der ECGT/UCPD liegt bei den nationalen zuständigen Behörden, die normalerweise Enforcement-Maßnahmen nach Schwere der Verstöße und spezifischen Umständen des Einzelfalls priorisieren.

Bereits jetzt zeigt sich verstärkte Aktivität: Die Deutsche Umwelthilfe geht derzeit gegen mehr als 30 Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Ländern wegen Greenwashing und irreführender Verbrauchertäuschung vor.

Compliance-Roadmap: Was Unternehmen jetzt tun müssen

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Die Zeit bis September 2026 sollten Unternehmen für systematische Vorbereitung nutzen. Der 27. März 2026 ist die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, die neuen Regeln gelten ab 27. September 2026.

Sofortmaßnahmen für die Compliance

Phase

Maßnahmen

Zeitrahmen

Audit (Q1 2026)

Mapping aller Claims in Websites, Packaging, Marketing, Social Media

Januar - März 2026

Bewertung (Q2 2026)

Nachweis durch Lebenszyklusanalysen, CO2-Fußabdrücke, anerkannte Zertifizierungen

April - Juni 2026

Anpassung (Q3 2026)

Neugestaltung von Packaging und Labeling, Genehmigungszyklen planen

Juli - September 2026

Implementation

Compliance ab 27. September 2026, praktische Optionen wie Sticker für bestehende Produkte

Ab September 2026

Quelle: Climact ECGT-Leitfaden; 1% for the Planet Compliance Guide

Governance und Prozesse

Definieren Sie Validierungsprozesse für Nachhaltigkeitskommunikation unter Einbeziehung von Sustainability-, Legal- und Marketing-Teams und trainieren Sie kommerzielle und Kommunikationsteams zu den neuen Rahmenbedingungen.

Legal Tech und KI: Neue Werkzeuge für Compliance

Die Komplexität der neuen Regelungen erfordert technische Unterstützung. Legal Tech und KI werden zu unverzichtbaren Werkzeugen für die Compliance.

KI-gestützte Compliance-Tools 2026

KI geht im Vertragswesen weit über einfache Prüfungsfunktionen hinaus und wird zum zentralen Instrument für umfassendes Contract Lifecycle Management und Compliance-Monitoring. KI-gestützte Vertragsanalysen identifizieren potenzielle Risiken und liefern konkrete Korrekturvorschläge.

Anwendungsbereich

KI-Funktionen

Compliance-Nutzen

Claims-Analyse

Automatische Erkennung von Greenwashing-Risiken

Präventive Compliance

Dokumentenprüfung

Automatisierte Dokumentenanalyse und Optimierung komplexer Rechercheprozesse

Effiziente Rechtsprüfung

Predictive Analytics

Risiken, Inkonsistenzen und Compliance-Probleme früh identifizieren

Risikofrüherkennung

Monitoring

Kontinuierliche Überwachung von Sustainability Claims

Ongoing Compliance

Quelle: Legal Tech Trends 2026; LTO Legal Tech Report

Haftungs- und Datenschutzaspekte

Für deutsche Kanzleien bleiben zentrale Pflichten maßgeblich: anwaltliche Verschwiegenheit (§ 203 StGB, § 43a Abs. 2 BRAO), Sorgfalt und Eigenverantwortung bei der Mandatsbearbeitung sowie Datenschutz nach DSGVO/BDSG.

Internationale Dimension und Extraterritoriale Wirkung

Die ECGT-Richtlinie gilt für jeden Händler, der kommerzielle Praktiken gegenüber EU-Verbrauchern ausübt, unabhängig vom Hauptsitz des Unternehmens. US-, kanadische oder asiatische Unternehmen, die Waren online oder in physischen Geschäften in der EU verkaufen, müssen diese Vorschriften einhalten.

Globale Greenwashing-Regulierung 2026

Jurisdiktion

Regelwerk

Sanktionen

EU

ECGT-Richtlinie

Bis 4% Jahresumsatz

Großbritannien

Digital Markets, Competition and Consumers Act

Bis 10% Jahresumsatz

Kanada

Competition Act Reform (Bill C-59)

Empfindliche Strafen für beleglose Nachhaltigkeitsaussagen

Deutschland

UWG basierend auf UGP-Richtlinie

Nach nationalem Wettbewerbsrecht

Quellen: Dr. Web Greenwashing-Analyse 2025; DFGE International Compliance Report

Praxisempfehlungen für Kanzleien und Rechtsabteilungen

Rechtsberatung wird zu einem kritischen Erfolgsfaktor für ECGT-Compliance. Kanzleien und Rechtsabteilungen sollten ihre Beratungsansätze anpassen.

Spezialisierungsfelder für Anwaltskanzleien

Umweltbezogene Aussagen stehen bereits jetzt unter intensiver rechtlicher Prüfung basierend auf dem allgemeinen Verbot irreführender Geschäftspraktiken. Nach deutschem Case Law gelten strenge Standards für Genauigkeit, Klarheit und Eindeutigkeit von Green Claims.

2026 steht Legal Tech nicht mehr im Testmodus – sie muss konkrete Mehrwerte nachweisen. Sowohl Anbieter als auch Anwender sind zunehmend gefordert, Investitionen in Technologie klar mit messbaren Ergebnissen zu verknüpfen.

Beratungsschwerpunkte 2026

  • Präventive Compliance-Beratung: Systematische Prüfung aller Nachhaltigkeits-Claims vor Veröffentlichung

  • Crisis Management: Reaktion auf Greenwashing-Vorwürfe und Enforcement-Verfahren

  • Technology Integration: Strukturierte KI-Governance reduziert Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen für skalierbare KI-Nutzung unter Einhaltung ethischer und regulatorischer Compliance-Anforderungen

  • International Coordination: Koordination zwischen verschiedenen Rechtssystemen bei multinationalen Unternehmen

Fazit: Paradigmenwechsel in der Nachhaltigkeitskommunikation

Die ECGT-Richtlinie markiert einen Paradigmenwechsel von selbstregulierter zu strikt regulierter Nachhaltigkeitskommunikation. Die ECGT-Richtlinie verstärkt eine klare Richtung für Nachhaltigkeitskommunikation in der EU: Umweltaussagen müssen substantiiert werden, Systeme müssen glaubwürdig sein und Vertrauen muss durch Transparenz und Verifizierung verdient werden.

Während die ursprünglich geplante Green Claims Directive vorerst gescheitert ist, bringt die ECGT dennoch fundamentale Änderungen mit sich. Das angestrebte Rigor-Level bleibt der beste Maßstab dafür, was "gut" aussehen wird, wenn Regulatoren, Prüfer oder NGOs Umwelt- und Klimaaussagen unter die Lupe nehmen. Auch ohne dieses spezifische Gesetz ist die Richtung klar.

Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln und ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf wissenschaftlich fundierte, transparente und verifizierbare Grundlagen stellen, werden nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend regulierten Marktumfeld aufbauen. Die Zeit für oberflächliche Green Claims ist definitiv vorbei – die Ära der nachweispflichtigen Nachhaltigkeitswerbung beginnt am 27. September 2026.

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Sie haben bis hierher gelesen – das zeigt echtes Interesse an der Zukunft Ihrer Kanzlei. Lassen Sie uns herausfinden, wie clever.legal Ihnen konkret weiterhilft.

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Marc Ellerbrock

Autor

Marc Ellerbrock

Rechtsanwalt

Marc ist das juristische Rückgrat von clever.legal. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner, zuvor Leiter der Rechtsabteilung einer Emittenten-Gruppe, Bankkaufmann. Seine Schwerpunkte: Prozessführung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Haftungsabwehr (Vermittler, Berater, Makler), Rückabwicklung von Versicherungsverträgen, Schadensersatz von Versicherungsgesellschaften, Glücksspielrecht. Während andere Massenverfahren als organisatorisches Risiko sehen, sieht er sie als algorithmische Herausforderung. Mit seiner Erfahrung in komplexen Haftungsfällen übersetzt er die starre Logik des Gesetzes in die flexible Logik der KI-Engine.