Bewertungsmanagement für Anwälte: Rechtssicher mit Mandantenbewertungen umgehen – BGH-Rechtsprechung, Werbeverbot und Praxisleitfaden 2026
Anwaltsbewertungen im Internet sind rechtlich komplex: Zwischen Werbeverbot nach § 43b BRAO, BGH-Rechtsprechung zu Bewertungsportalen und dem Umgang mit negativen Rezensionen müssen Kanzleien viele Fallstricke beachten. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie rechtssicher mit Mandantenbewertungen umgehen und negative Bewertungen erfolgreich löschen lassen.
Die rechtliche Ausgangslage: Anwaltswerbung zwischen Erlaubnis und Verbot
Das Bewertungsmanagement für Anwälte bewegt sich in einem komplexen rechtlichen Spannungsfeld. Während Online-Bewertungen für die Mandantengewinnung immer wichtiger werden, gelten für Rechtsanwälte besondere berufsrechtliche Beschränkungen, die bei der Nutzung von Bewertungsportalen beachtet werden müssen.
Grundsätzlich regelt § 43b BRAO, dass Werbung für Rechtsanwälte „nur erlaubt ist, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Die BORA konkretisiert in § 6 Abs. 2: „Hinweise auf Mandate und Mandantschaft sind nur zulässig, soweit die Einwilligung ausdrücklich erklärt ist".
Diese Regelungen haben direkten Einfluss auf den Umgang mit Bewertungsportalen. Eine Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung per Mail ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mandanten nicht zulässig. Gleichzeitig müssen Anwälte bei negativen Bewertungen rechtssicher vorgehen, ohne dabei gegen berufsrechtliche Vorschriften zu verstoßen.
BGH-Rechtsprechung zu Bewertungsportalen: Aktuelle Entwicklungen 2024/2025
Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrere wegweisende Entscheidungen zu Bewertungsportalen getroffen, die das Bewertungsmanagement für Anwälte maßgeblich prägen:
BGH-Urteil vom 9. August 2022: Verschärfung der Prüfpflichten
Das BGH-Urteil vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20) stärkt die Rechte der bewerteten Unternehmen deutlich: Die Rüge des bewerteten Unternehmens, der Bewertung liege kein Kundenkontakt zugrunde, reicht grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Dies gilt auch dann, wenn für einen Kundenkontakt sprechende Angaben vorliegen, da das Unternehmen die Angaben regelmäßig nicht überprüfen und damit den behaupteten Kundenkontakt nicht sicher feststellen kann.
Für Anwälte bedeutet dies: „Einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Kundenkontakts bedarf es nur, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt".
Jameda-Entscheidungen des BGH: Verschärfte Kontrollanforderungen
Der BGH hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 (VI ZR 34/15) klargestellt, dass Bewertungsportale verpflichtet sind, die Bewertungen zu überprüfen. Der Plattformbetreiber muss im Prüfverfahren dem bewerteten Arzt Nachweise des Behandlungskontaktes vorlegen. Der Bewertende hätte dann zum Beleg für die Behandlung beispielsweise Bonushefte oder Rezepte vorlegen müssen, allerdings so, dass die Anonymität des Bewerters trotzdem gewahrt bleibt. Eine Verpflichtung zur Preisgabe der Identität des Bewertenden hat der BGH damit nicht festgeschrieben.
Rechtsprechung zu Anwaltsbewertungen: Besondere Maßstäbe
Das Landgericht München sah in einer Google 1-Stern-Bewertung ohne Text durch einen Prozessgegner einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Anwalts sowie eine Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Bei der beanstandeten Bewertung handele es sich zwar um eine Meinungsäußerung, diese enthalte jedoch einen unwahren Tatsachenkern.
Ein Anwalt sei Interessenvertreter seines Mandanten. Der Beruf des Anwalts lasse sachfremde Erwägungen in der Bewertung einfließen, was nicht sein dürfe. So gingen sich informierende Verkehrskreise nicht davon aus, dass der Anwalt vom Prozessgegner bewertet werde, sondern dass es sich hierbei um Mandanten oder Personen mit Erfahrungen mit der Kanzlei handeln würde.
Die wichtigsten Bewertungsportale für Anwälte
Für Rechtsanwälte sind verschiedene Bewertungsplattformen relevant, die unterschiedliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringen:
Portal | Besonderheiten | Bewertungsverfahren | Rechtliche Risiken |
|---|---|---|---|
Google My Business | Besondere Bedeutung für lokales Ranking; nur angemeldete Google-Nutzer können bewerten, Veröffentlichung unter Klarnamen | Öffentliche Bewertung mit Sternen und Text | Hohe Sichtbarkeit, schwierige Löschung |
anwalt.de | Größtes Vergleichsportal für Rechtsanwälte in Deutschland; anonyme Bewertungen möglich; kulanter Umgang mit negativen Bewertungen für zahlende Kunden | Anonyme oder namentliche Bewertung | Fake-Bewertungen durch Anonymität |
ProvenExpert | Qualitätssiegel ab 10 Kundenbewertungen mit mindestens 90% Empfehlungsquote | Verifiziertes Bewertungsverfahren | Geringeres Risiko durch Verifikation |
Fachanwalt.de | Explizit für Fachanwälte; Möglichkeit zur Bewertung durch Mandanten; Filterung nach Mindestbewertung möglich | Bewertung durch Mandanten | Beschränkung auf Fachanwälte |
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf AdvoAd-Analyse zu Mandantenbewertungen, 2023
Rechtssichere Aufforderung zur Bewertungsabgabe
Die rechtssichere Gestaltung von Bewertungsaufforderungen ist für Anwälte besonders herausfordernd, da mehrere Rechtsgebiete berührt werden:
Berufsrechtliche Vorgaben nach BRAO und BORA
Werbung mit Mandanten ist nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Zu beachten ist auch, dass ein Rechtsanwalt niemanden dazu bringen darf, Werbung für ihn zu machen, die ihm selbst nicht erlaubt ist. Dies bedeutet konkret:
Ausdrückliche Einwilligung erforderlich: Eine Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung per Mail ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mandanten nicht zulässig
Sachlichkeitsgebot: Die Aufforderung muss sachlich und nicht reißerisch formuliert sein
Keine Beeinflussung: Bewertungsaufforderungen müssen neutral und ohne Beeinflussung formuliert werden
Datenschutzrechtliche Aspekte
Bei der Aufforderung zur Bewertungsabgabe müssen auch datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden:
Aspekt | Rechtliche Grundlage | Praktische Umsetzung |
|---|---|---|
Einwilligung | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO | Separate, freiwillige Einwilligung zur Kontaktaufnahme für Bewertungsaufforderung |
Zweckbindung | Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO | Verwendung der Kontaktdaten nur für vereinbarten Zweck |
Widerrufsrecht | Art. 7 Abs. 3 DSGVO | Einfache Opt-out-Möglichkeit in jeder Kommunikation |
Muster für rechtssichere Bewertungsaufforderung
Eine rechtssichere Bewertungsaufforderung könnte folgendermaßen formuliert werden:
„Sehr geehrte/r [Name], falls Sie mit unserer anwaltlichen Beratung zufrieden waren und dies anderen mitteilen möchten, würden wir uns über eine ehrliche Bewertung auf [Plattform] freuen. Dies ist selbstverständlich vollkommen freiwillig und hat keinen Einfluss auf unsere weitere Zusammenarbeit. Falls Sie nicht mehr kontaktiert werden möchten, können Sie sich jederzeit abmelden."
Umgang mit negativen Bewertungen: Rechtliche Möglichkeiten und Strategien
Negative Bewertungen stellen für Anwälte eine besondere Herausforderung dar, da sie die Reputation erheblich beeinträchtigen können. Dabei müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden:
Abgrenzung: Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Meinung: „Ich hatte den Eindruck, dass man sich nicht für mein Anliegen interessiert hat." Tatsachenbehauptung: „Die Firma betrügt ihre Kunden." Tatsachen müssen nachweislich wahr sein. Wer behauptet, eine Rechnung sei falsch, sollte das belegen können.
Das OLG Bamberg hat eine 1-Stern-Bewertung mit der Aussage als zulässige Meinungsäußerung gewertet: „Diese Rechtsanwaltskanzlei kann ich ‚NICHT' weiterempfehlen. Dies liegt allein an dem meiner Meinung nach nicht besonders fähigen RA X." Es handele sich weder um eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine Formalbeleidigung noch um Schmähkritik.
Löschungsansprüche bei rechtswidrigen Bewertungen
Verschiedene Umstände können zur Rechtswidrigkeit einer Bewertung führen:
Löschungsgrund | Rechtliche Grundlage | Erfolgsaussichten | Besonderheiten für Anwälte |
|---|---|---|---|
Fehlender Mandantenkontakt | Allg. Persönlichkeitsrecht | Hoch bei Nachweis | Prozessgegner dürfen gegnerischen Anwalt nicht bewerten, wenn kein Vertragsverhältnis bestand |
Unwahre Tatsachen | § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. APR | Hoch bei Nachweisbarkeit | Verschwiegenheitspflicht beachten |
Schmähkritik | Art. 5 Abs. 2 GG | Mittel bis hoch | Besonders bei persönlichen Angriffen |
Fake-Bewertung | Störerhaftung der Portale | Hoch bei Nachweis | Schwieriger Nachweis ohne Anmeldepflicht |
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Quelle: Eigene Darstellung basierend auf BGH-Rechtsprechung und Fachliteratur zum Bewertungsrecht
Praktisches Vorgehen bei negativen Bewertungen
Das Wichtigste ist, eine negative Bewertung nicht allzu persönlich zu nehmen und überlegt an den Mandanten heranzutreten, sofern man dazu die Möglichkeit hat. Wer eine negative Bewertung abgegeben hat, wird sich allerdings schwer dazu bewegen lassen, diese selbst wieder zu löschen. Daher ist der Weg über den Portalbetreiber der häufigste.
Stufe 1: Direkte Ansprache des Bewertenden
Kontaktaufnahme nur bei bekannter Identität und Mandantenverhältnis
Sachliche Aufklärung von Missverständnissen
Angebot zur einvernehmlichen Löschung
Beachtung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht
Stufe 2: Meldung bei der Plattform
Im Rahmen der Störerhaftung sind Google, anwalt.de & Co. nach neuester Rechtsprechung des BGH dazu verpflichtet, nach Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes den Sachverhalt eingehend zu prüfen und die Bewertung dann ggf. zu löschen.
Stufe 3: Anwaltliche Abmahnung
Als Anwälte für negative Bewertungen mahnen Spezialisten den Bewertenden ab und fordern ihn unter Fristsetzung (meist 5 bis 7 Tage) auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die unzulässige Bewertung oder Teile davon zu löschen.
Stufe 4: Gerichtliche Durchsetzung
Nach gefestigter Rechtsprechung der spezialisierten Pressekammern der Landgerichte kann Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme von der Bewertung gestellt werden.
Transparenz bei Nicht-Mandanten-Bewertungen
Ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg bringt neue Klarheit zum Umgang mit Bewertungen von Nicht-Mandanten:
Bewertungen von Rechtsanwälten seien in erster Linie für Personen relevant, die auf der Suche nach einem Interessenvertreter seien. Für diese Zielgruppe sei vor allem die Leistung des Anwalts für seine Mandantschaft von Interesse. Da der Beklagte jedoch kein Mandant war, habe seine Bewertung nicht die gleiche Aussagekraft wie eine Mandantenbewertung. Dies rechtfertige es, die Bewertung nur unter der Bedingung zuzulassen, dass er offenlege, dass kein Mandatsverhältnis besteht.
Die Entscheidung des OLG unterstreicht die Bedeutung von Transparenz in Bewertungen und stellt klar, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, wenn sie auf irreführenden Informationen beruht. Negative Bewertungen im Internet sind nur dann zulässig, wenn sie wahrheitsgemäß sind und der Kontext klar angegeben wird.
Kostenaspekte und Erfolgsaussichten
Die Kosten für die rechtliche Durchsetzung von Löschungsansprüchen variieren je nach Verfahren und Komplexität:
Verfahren | Kosten (ca.) | Erfolgsaussichten | Dauer |
|---|---|---|---|
Plattform-Meldung | Eigenleistung | Niedrig bis mittel | 1-4 Wochen |
Anwaltliche Abmahnung | Ab 49€ pro Bewertung | Mittel bis hoch | 1-2 Wochen |
Einstweilige Verfügung | 1.500-3.000€ | Hoch bei klarer Rechtslage | 1-2 Wochen |
Hauptsacheklage | 3.000-8.000€ | Je nach Sachverhalt | 6-18 Monate |
Ist der Verfasser einer negativen Rezension bekannt, kann er auf die Erstattung der entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden. Sie haben einen Anspruch auf Löschung der Bewertung (Unterlassungsanspruch) sowie einen Anspruch auf Schadensersatz, der grundsätzlich die Anwaltskosten beinhaltet.
Wenn Sie eine Rechtsanwaltskanzlei mit der anwaltlichen Löschung beauftragen, werden die Kosten in den meisten Fällen von den Rechtsschutzversicherern übernommen.
Rechtssichere Bewertungsstrategie für Anwälte
Eine erfolgreiche und rechtssichere Bewertungsstrategie für Anwälte sollte verschiedene Elemente umfassen:
Präventive Maßnahmen
Mandantenaufklärung: Transparente Kommunikation über Verfahrensabläufe und realistische Erfolgsaussichten
Beschwerdemanagement: Interne Prozesse für den Umgang mit unzufriedenen Mandanten
Dokumentation: Sorgfältige Dokumentation der Mandantenbetreuung
Nachbetreuung: Regelmäßige Rückkopplung mit Mandanten während und nach der Bearbeitung
Aktive Bewertungsgenerierung
Zufriedene Mandanten sollten aktiv zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert werden, besonders relevant ist dabei Google. Eine Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung per Mail ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mandanten allerdings nicht zulässig.
Monitoring und Reaktion
Regelmäßige Überwachung: Kontinuierliche Beobachtung der für Ihre Kanzlei relevanten Bewertungsportale. Richten Sie Benachrichtigungen für neue Bewertungen ein, um schnell reagieren zu können
Professionelle Antworten: Bei anwalt.de oder Google ist auch die Möglichkeit einer öffentlichen Antwort auf die Bewertung gegeben. Davon sollte man auf jeden Fall Gebrauch machen, dabei allerdings zurückhaltend und neutral formulieren
Rechtliche Prüfung: So erkennen Sie problematische Bewertungen frühzeitig und können gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten
Compliance und Risikomanagement
Berufsausübungsgesellschaften haben laufend ihre konkreten Risiken für Berufsrechtsverstöße zu ermitteln und zu bewerten. Dieser neue § 31 BORA regelt die Compliance-Pflichten der Berufsausübungsgesellschaften, durch die die Einhaltung des Berufsrechts gewährleistet werden soll.
Neue Entwicklungen: DSA und Plattformregulierung
Der Digital Services Act (DSA) der EU bringt neue Regelungen für große Online-Plattformen mit sich, die auch das Bewertungsmanagement betreffen. Die Entwicklungen umfassen BGH-Rechtsprechung, DSA Art. 16, Störerhaftung und verschiedene anwaltliche Hebel.
Besonders relevant ist der Beschluss des Kammergerichts Berlin in der Sache 10 W 70/25, der die Praxis der qualifizierten anwaltlichen Aufforderungsschreiben gegenüber den engen Plattform-Formularen rechtssicher und höchstrichterlich absegnet.
Fazit: Rechtssicheres Bewertungsmanagement als Wettbewerbsvorteil
Das Bewertungsmanagement für Anwälte ist ein komplexes Feld, das sowohl berufsrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte umfasst. Wenn Sie diese Maßnahmen umsetzen, können Sie Ihr Online-Bewertungsmanagement rechtssicher gestalten und gleichzeitig von den Vorteilen positiver Bewertungen profitieren. Transparenz und Fairness im Umgang mit Bewertungen sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch vertrauensfördernd für potenzielle Mandanten.
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung stärkt die Position der bewerteten Anwälte erheblich. Gleichzeitig müssen die berufsrechtlichen Vorgaben strikt beachtet werden. Eine proaktive, rechtssichere Bewertungsstrategie kann dabei nicht nur Risiken minimieren, sondern auch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Anwälte sollten daher nicht nur defensiv auf negative Bewertungen reagieren, sondern aktiv ein professionelles Bewertungsmanagement betreiben, das sowohl die rechtlichen Anforderungen erfüllt als auch die Chancen digitaler Reputation nutzt. Die Investition in spezialisierte anwaltliche Beratung zahlt sich dabei meist schnell aus – sowohl in der erfolgreichen Löschung rechtswidriger Bewertungen als auch in der Vermeidung kostspieliger berufsrechtlicher Verfahren.
Schluss mit #FOMO – lassen Sie uns sprechen
Sie haben bis hierher gelesen – das zeigt echtes Interesse an der Zukunft Ihrer Kanzlei. Lassen Sie uns herausfinden, wie clever.legal Ihnen konkret weiterhilft.
Strategie-Gespräch vereinbarenExklusiv: Nur ein Partner pro Rechtsgebiet und Region.
Author
Marc Ellerbrock
Attorney at Law
Marc is the legal backbone of clever.legal. Attorney-at-law, certified specialist in banking and capital markets law, partner, former head of the legal department at an issuer group, and trained bank clerk. His focus areas: litigation, capital markets law, insurance law, liability defense (for intermediaries, advisors, and brokers), rescission of insurance contracts, damages claims against insurance companies, and gambling law. While others view mass litigation as an organizational risk, he sees it as an algorithmic challenge. Drawing on his experience in complex liability cases, he translates the rigid logic of the law into the flexible logic of the AI engine.
